Am 1. Januar 2020 sind das Pflegeberufegesetz (PflBG) und die zugehörige Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) in Kraft getreten. Damit wurde ein neuer Ausbildungsberuf geschaffen, der anders strukturiert und inhaltlich aufgebaut ist als die bisherigen, und der generalistisch durchgeführt wird. Was hat sich dadurch in der Praxisanleitung verändert?
Seit jeher stellt sich die Frage nach dem Verantwortlichen, wenn ein Fehler in der Ausbildung passieren sollte und dadurch Patienten Schaden erleiden. Die gesetzlichen Regelungen haben zur Folge, dass auch in der praktischen Ausbildung der Heilberufe die Praxisanleiter*innen erhöhte Verantwortung haben.
Die Praxisanleitung ist ein zentrales Element in der Ausbildung wie im Studium – hier wird theoretisches Wissen mit praktischen Fertigkeiten verknüpft. Für einige Themen sind Gruppenanleitungen besonders gut geeignet. Allerdings erfordern sie vom Anleitenden intensive Vorbereitung und ein sensibles Gespür für den Einzelnen.