Jede berufliche Tätigkeit bringt Aufgaben mit sich, die man auch mal hinterfragt. Muss man alles erledigen, was einem aufgetragen wird oder darf man auch mal „nein“ sagen? Arbeitnehmende sind zwar grundsätzlich weisungsgebunden, dennoch sind sie keine „Sklaven“ der Arbeitgeberseite. Wie weit geht die Pflicht zur Diensterbringung?
Das Pflegeberufegesetz definiert Vorbehaltsaufgaben, die ausschließlich von Pflegefachpersonen durchgeführt werden dürfen. Die Freude in der Branche über die damit verbundene Aufwertung der Pflege wird getrübt durch Unsicherheit über die konkrete Anwendung des Gesetzes. Einige Regelungen sind unklar und bedürfen der Nachbesserung. Im Folgenden werden praxistaugliche Empfehlungen für den richtigen Einsatz gegeben.
Der Fachkräftemangel schlägt mit voller Wucht in den medizinischen Berufen zu. Menschen kehren der Pflege den Rücken, der Beruf scheint für Neueinsteiger unattraktiv zu sein. Wie kann darauf unter Beachtung des Arbeitsrechts intelligent reagiert werden?