Das Pflegeberufegesetz (PflBG), eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Pflegeausbildung, aber auch für die Berufszulassung und -ausübung, definiert erstmals Aufgaben, die nur von Pflegefachpersonen ausgeübt werden dürfen. Hinzu kommen erweiterte Kompetenzen durch die Erprobung sogenannter Strukturmodelle und - ganz aktuell - durch die Erweiterung der hochschulischen Ausbildung ab 2025, die eine Qualifikation in drei Bereichen vermitteln, die zur selbstständigen Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten befähigen. Die zunehmende Verantwortung der beruflichen Pflege aus rechtlicher Sicht erläutert Thomas Weiß in der Pflegezeitschrift 1-2/2024.
Das Phänomen des Pflexits wurde während der Corona-Pandemie vielfach medial beschworen. Eine Auswertung (inter-) nationaler Studien durch den BKK Dachverband im Jahr 2022 kann diese These nicht vollständig bestätigen. Es gibt jedoch Faktoren, die Pflegekräfte dazu bringen, im Beruf zu bleiben und andere, die nachweislich die Berufsflucht befördern. Vor diesem Hintergrund sind die Bemühungen der jüngsten Pflegereform zur Behebung des Fachkräftemangels enttäuschend: Die Effekte sind zu gering, weitere mutige Reformen sind notwendig und alle beteiligten Akteure sind gefordert. In einem Beitrag von Madeleine Viol, Daniel Fuchs und Raphael Taufer in der Pflegezeitschrift-Doppelausgabe hat der BKK Dachverband Faktoren für den Verbleib oder Ausstieg im Beruf zusammengetragen.